Teilnamebedingungen

AGB     Traveljack24  ist ein Produkt der IT Communication (Systems) Limited, P.O. Box 47195, 7526 Xylofagou, Larnaca, Cyprus im Folgenden Anbieter genannt.

A
1. Anwendungsbereich der Vertragsbedingungen
(1) Die nachstehenden Vertragsbedingungen finden Anwendung auf die Geschäftsbezie­hung zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer sowie auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet er­folgt sind.
(2) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedin­gungen keine Anwendung. Abweichenden Vertragsbedingungen wird ausdrücklich wider­sprochen.

2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Der Vertragsschluss erfolgt durch telefonische Anmeldung des Teilnehmers und die anschließende Bestätigung per Brief oder Email durch den Anbieter. Voraussetzung der Teilnahme ist die vollständige und wahrheitsgemäße Angabe sämtlicher, erforderlicher Da­ten des Teilnehmers, insbesondere Name, Adresse und Zahlungsinformationen. Eventuelle Änderungen sind per Email an IT Communication (Systems) Limited zeitnah mitzuteilen.
(2) Eine Anmeldung des Teilnehmers ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Im Falle der Annahme dieses Angebots versendet der Anbieter an den Teilnehmer eine Bestätigung per Brief oder E-Mail.
(3) Vertragsbeginn ist der Tag des Vertragsabschlusses, das heißt der telefonischen Anmel­dung im Sinne des Absatz 1. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, seine Vertragserklärung zu widerrufen (siehe Widerrufsbelehrung). Der Anbieter ist erst zur Geschäftsbesorgung verpflichtet, nachdem das gesamte Nutzungsentgelt durch den Teilnehmer entrichtet wurde. Der Leistungszeitraum / die Spielperiode entspricht daher der Dauer der Vertragslaufzeit, jedoch beginnend mit dem tatsächlichen Eingang der Vergütung beim Anbieter. Aus einer verspäteten Zahlung resultierende Leistungsreduzierungen gehen zu Lasten des Nutzers. Ein Anspruch des Nutzers auf Leistung für einen kompletten Leistungszeitraum / Spielperio­de entsteht bei zu spät geleisteten Zahlungen nicht. Eine Reduzierung der Teilnahmegebühr für den jeweiligen Leistungszeitraum ist in diesem Falle ausgeschlossen.
(4) Die Dienstleistungen der IT Communication (Systems) Limited kann jede juristische oder geschäftsfähige natürliche Person in Anspruch nehmen. Hierzu ist ein Serviceantrag in mündlicher bzw. Textform auf regelmäßige Vermittlung einer Möglichkeit zum Erwerb von Anteilen an einer GesbR an die IT Communication (Systems) Limited zu richten, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von gängigen Fernkommunikationsmitteln. Die Annahme des Angebots durch die IT Communication (Systems) Limited erfolgt mit Zusendung der Vertragsunterlagen in Textform. Es besteht kein Anspruch auf Vermittlung von Anteilen an einer bestimmten Gesellschaft.
(5) Teilnehmen dürfen nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

3. Art und Umfang der Leistung
(1) Die IT Communication (Systems) Limited vermittelt dem Kunden die regelmäßige Erwerbsmöglichkeit für Antei­le an von dritter Seite bereits gegründeten und bestehenden, aber nicht auf Dauer angeleg­ten Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR), die zum Gesellschaftszweck die umfang­reiche Vorteilsverschaffung von Bezugs- und Berechtigungsscheinen für die Gesellschafter sowie die Unterhaltung und Gestaltung der Freizeit der Gesellschafter zum Gegenstand hat. Die sich aus der Vermittlung in die GesbRs für den Kunden ergebenden Rechte und Pflichten sind unter B wiedergegeben. Die IT Communication (Systems) Limited erbringt alle für die Vermittlung und Kommunikation mit der jeweiligen Gesellschaft erforderlichen Dienstleistungen, wobei sie sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen dem Kunden gegenüber auch Dritter bedienen kann. Weiterhin stellt die IT Communication (Systems) Limited einen unabhängigen Treuhänder zur Weiterleitung der Gesellschaftserträge an den Kunden zur Verfügung.
(2) Die IT Communication (Systems) Limited bietet dem Kunden monatlich gegen Entgelt die Vermittlung von An­teilen an bestehenden GesbRs nach Maßgabe des Inhalts der jeweiligen Bestellung an. Die IT Communication (Systems) Limited hat ihre Leistung erfüllt, wenn sie dem Kunden die Eintrittsmöglichkeit in eine dementsprechende GesbR durch ein Angebot eines Anteilseigners über den Eintritt in eine GesbR wie unter B wiedergegeben verschafft hat. Erst nach Zahlung der vertraglich geschuldeten und fälligen Entgelte an die Anteilsveräußerer ist die IT Communication (Systems) Limited verpflich­tet, das Angebot zum Eintritt in die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Namen und für den Kunden geltend zu machen und den Gesellschaftsanteil für den Kunden anzunehmen. Die Annahmeerklärung der IT Communication (Systems) Limited über den Verkauf des Anteils steht unter Vorbehalt der rückwirkenden Genehmigung durch die Anteilsverkäufer. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn den Anteilsverkäufern das Anteilsgelt unwiderruflich gutgeschrieben wurde.

Die IT Communication (Systems) Limited ist von dem Verbot der Selbstkontraktion nach § 181 BGB befreit und kann mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vornehmen. Insbesondere kann die IT Communication (Systems) Limited auch in eigenem Namen und für eigene Rechnung handeln. Die IT Communication (Systems) Limited ist berechtigt, sich selbst an den Gesellschaften zu beteiligen. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen erworbenen Anteil weiter zu veräußern. Die steuerlich korrekte Geltendmachung aller aus dem Eintritt in die Gesellschaft folgenden Vermögens­vorteile obliegt allein dem Kunden.

4. Treuhänder
(1) Die IT Communication (Systems) Limited beauftragt einen unabhängigen Treuhänder damit, im Namen des Kunden Erträge entgegenzunehmen und unverzüglich weiterzuleiten, die ggf. nach Liquida­tion der GesbRs zugunsten des Kunden anfallen. Der Name des Treuhänders wird dem Kun­den von der IT Communication (Systems) Limited auf Anfrage, mitgeteilt. Der Kunde ermächtigt die IT Communication (Systems) Limited daher, einen nach diesem Vertrag verpflichteten Treuhänder als seinen Empfangsbevoll­mächtigten einzuschalten. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Treuhänder findet über die von der IT Communication (Systems) Limited bereitgestellten Kommunikationswege statt.

5. Kosten der Dienstleistung, Zahlungsbedingungen
(1) Die IT Communication (Systems) Limited erhält das Entgelt für ihre Vermittlungstätigkeit nur von den ihren An­teil an die Kunden abtretenden Gesellschaftern (Anteilsverkäufern). Die IT Communication (Systems) Limited zieht vom Kunden nur das Entgelt der Anteilsverkäufer für den Erwerb des Gesellschafteranteils ein und leitet es nach Vertragsschluss gern. § 4 dieser AGB an die dem Kunden vermittel­ten Anteilsverkäufer weiter. Die Anteilsentgelte sind vor Beginn der Vermittlungstätigkeit der IT Communication (Systems) Limited fällig, und zwar jeweils an jedem dritten Werktag eines Monats. Berücksichtigt werden nur dem Konto der IT Communication (Systems) Limited vollständig und unwiderruflich gutgeschriebene Einzahlungen.
(2) IT Communication (Systems) Limited steht im Falle nicht eingelöster oder zurückgereichter Lastschriften das Recht zu, vom Kunden den Ersatz des durch Scheitern des Lastschrifteinzugs entstandenen Schaden zu fordern. Je nach Vereinbarung zwischen der IT Communication (Systems) Limited und den Zessi­onären kann sich der Schaden auf den gesamten monatlichen Anteilskaufpreis belaufen, insbesondere nach Vermittlung in die GesbRs. Ferner können die Anteilsverkäufer im Falle der Rücklastschrift gern. § 5 die Genehmigung über erfolgte Anteilsverkäufe verweigern.
(3) Für jede fehlgeschlagene Buchung kann die IT Communication (Systems) Limited einen Pauschalbetrag von 8,00 EUR zum Ausgleich des Mehraufwands in Rechnung zu stellen. Der Kunde kann in jedem Fall machen, dass ein niedrigerer oder gar kein Schaden entstanden ist, er die ge­botene Sorgfalt beachtet hat oder der Schaden auch bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt entstanden wäre.

6. Information über die Vermittlungstätigkeit
(1) Der Kunde wird von der IT Communication (Systems) Limited monatlich über die erbrachte Vermittlungstä­tigkeit informiert. Die GesbR, an die der Kunde vermittelt wurde, informiert den Kunden unverzüglich durch die IT Communication (Systems) Limited über das Gesellschaftsvermögen. Einwände gegen die Abrechnung der Transaktion sind binnen eines Monats nach Erhalt der Abrechnung, spätestens jedoch vier Monate nach der letzten Vermittlung des Abrechnungszeitraumes in Schriftform über die IT Communication (Systems) Limited vorzubringen, wobei für die fristgerechte Übersendung das Datum des Poststempels ausreichend ist.
(2) Die Abrechnung eines Monats wird von der IT Communication (Systems) Limited zum Beginn des Folgemo­nats erstellt und postalisch an den Kunden übermittelt. Die Vermittlungstätigkeit der IT Communication (Systems) Limited erfolgt jeweils zum 1. eines Monats für den selbigen Monat.

7. Servicedauer und Kündigung
(1) Die erste Serviceperiode gilt für drei Monate und verlängert sich jeweils um drei weitere Monate, wenn nicht gekündigt wurde. Wünscht der Kunde die Beendigung der Serviceperio­de, so ist dies erstmalig nach drei Monaten möglich. Die Kündigung muss zwei Wochen vor der letzten Abbuchung des Quartals bei der IT Communication (Systems) Limited vorliegen.
Für den Nachweis der Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgeblich. Bei späte­rem Eintreffen gilt die Kündigung für die darauf folgende Serviceperiode.
Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbe­rührt.

8. Haftungsausschluss
(1) Die Haftung der IT Communication (Systems) Limited für Schäden jeder Art wird ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung:
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der IT Communication (Systems) Limited oder ihrer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der IT Communication (Systems) Limited oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). In die­sem Fall ist die Haftung auf die Höhe des typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schadens begrenzt;
-Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

9. Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten des Kunden werden von der IT Communication (Systems) Limited während des Vertragsverhältnisses ohne ausdrückliche Einwilligung nur zu Zwecken der Vertragsabwick­lung, einschließlich der Abrechnung, erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Datenerhebung, -nutzung und -Verarbeitung erfolgt elektronisch und unter Einhaltung der gesetzlichen Vor­gaben. Eine Übermittlung von Kundendaten an Dritte, insbesondere den Treuhänder, die Anteilsverkäufer und ggf. Abwicklungsdienstleister erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsab­wicklung erforderlich ist oder der Kunde seine Zustimmung gesondert erteilt hat.
10. Schlussbestimmungen
(1) Die IT Communication (Systems) Limited behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern, soweit nicht die vertragswesentlichen Bestandteile dieser AGB betroffen sind. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Text­form (§ 126b BGB) übermittelt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht in­nerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die IT Communication (Systems) Limited wird dem Kunden in der Benachrichtigung, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist noch einmal ausdrücklich aufklären.
(2) Im Falle der beabsichtigten Änderung von vertragswesentlichen Bestandteilen nimmt die IT Communication (Systems) Limited gesondert mit dem Kunden Kontakt auf. Für die gesamten Rechtsbezie­hungen zwischen der IT Communication (Systems) Limited und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts.
(3) Die IT Communication (Systems) Limited ist berechtigt, durch einseitige Erklärung einen Dritten an Stelle sei­ner Person in die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten eintreten zu lassen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, sich von dem Vertrag zu lösen.

11. Unternehmensidentität, ladungsfähige Anschrift Gesellschaft.
IT Communication (Systems) Limited
P.O. Box 47195, 7526 Xylofagou, Larnaca, Cyprus
Gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer: XXX
Anschrift für Rückfragen (Kundenkorrespondenz):
Traveljack24, Postfach 14 09, 50204 Frechen

12. B
Vermittlungsgegenstand, Auszüge Gesellschaftsvertrag
Dem Kunden werden im Rahmen dieses Servicevertrags ausschließlich Anteile an Gesellschaften vermittelt, die ihm die Rechte der nachfolgend als Investorin bezeichneten Anteilsverkäufer vermitteln. Den Namen der monatlich vermittelten Gesellschaft sowie alle weiteren Informationen, die erst zum Vermittlungszeitpunkt feststehen, er­fährt der Kunde über die IT Communication (Systems) Limited
Gesellschafter, Anteilsgewichtung
Gesellschafter sind die Verwalterin mit einem Gesellschaftsanteil und die Investorin mit 149 Anteilen
Dauer der Gesellschaft
Unbeschadet sonstiger Beendigungsgründe wird die Gesellschaft für die Dauer von sechs Wochen geschlossen.
Gesellschaftsziel
Wesentliches Ziel der Gesellschaft ist
a. durch Bündelung der Nachfrage mit dem Gesellschaftsvermögen für die Gesellschaft und/oder die einzelnen Gesellschafter kurzfristige Einkaufs- und Genussvorteile zu ver­schaffen.
b. den Aufwand für die Geschäftsführung, insbesondere durch Verwendung von IT-Steuerungselementen, möglichst gering zu halten.
Um die Ziele der Gesellschaft zu erreichen, wird die Geschäftsführung der Gesellschaft für die Gesellschafter zur gesamten Hand Produkte aus dem Bereich Lifestyle, Lotteriespiel, Medien oder Shopping erwerben.
Die Investorin erbringt als Gesellschaftsbeitrag einen noch zu
vereinbarenden Geldbetrag. In keinem Fall übereignet sie eingebrachte Wertpapiere in das Gesellschaftsvermögen.

Die Verwalterin übernimmt zur Erreichung des Gesellschaftszwecks die Geschäftsführung und Vertretung und stellt die Investorin insoweit von jeglichen Rechten und Pflichten frei. Die Investorin ist auch mit der Beauftragung von Dritten für die Durchführung der Verwaltungs­aufgaben durch die Verwalterin einverstanden.
Einmalige Übertragung von Gesellschaftsanteilen
Die Investorin ist berechtigt, ihren Gesellschaftsanteil nach Maßgabe der gesetzlichen Vor­schriften insgesamt oder in bis zu 149 Teilen an Dritte zu übertragen.
Für den Fall der erstmaligen Veräußerung bzw. Abtretung eines durch die Teilung des Ge­sellschaftsanteils der Investorin entstandenen Gesellschaftsanteils und die dadurch bedingte Neuaufnahme von Gesellschaftern erteilen die Gesellschafter bereits jetzt ihre Zustimmung zur Anteilsübertragung. Alle späteren Verfügungen über die ursprünglich durch die Teilung und Übertragung nach § 5 Abs. 1 dieses Vertrages entstandenen Gesellschaftsanteile be­dürfen der vorherigen Zustimmung der anderen Gesellschafter. Sollte die Investorin ihren gesamten Gesellschaftsanteil übertragen, so erklären sich die Gesellschafter ausdrücklich einverstanden mit dem vollständigen Ausscheiden der Investorin aus der Gesellschaft. Die Investorin hat jedwede Übertragung ihres Gesellschaftsanteils oder Teilen davon zu doku­mentieren und der Verwalterin anzuzeigen. Sie ist verpflichtet, der Verwalterin den Erwerber ihres insoweit übertragenen Gesellschaftsanteils mitzuteilen.

Geschäftsführung, Haftungsbeschränkung
Die Gesellschaft überträgt der Verwalterin die alleinige Geschäftsführung. Die Investorin und ihre Rechtsnachfolger sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die Verwalterin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschafter verpflichten sich, für die GbR nur und ausschließlich Geschäfte abzuschließen, die auf die Haftung des Gesell­schaftsvermögens beschränkt sind. Ferner verpflichten sie sich, in jedem Vertrag mit Ge­schäftspartnern der Gesellschaft eine schriftliche Regelung zur Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen aufzunehmen. Ansprüche der Gesellschaft aus unvollkomme­nen Verbindlichkeiten können auch die nicht zur Geschäftsführung befugten Gesellschafter im Namen der Gesellschaft gegenüber Dritten geltend machen, wenn die Verwalterin diese Ansprüche trotz Auflösung der Gesellschaft und schriftlicher Aufforderung nicht für die Ge­sellschaft einzieht. Das Recht zur Notgeschäftsführung bleibt unbenommen

Gesellschaftsversammlung
Die Investorin und die Verwalterin verzichten wechselseitig auf die Durchführung von Ge­sellschafterversammlungen. Eine Gesellschafterversammlung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einberufen werden.
Kontrollrechte der Gesellschafter
Die Gesellschafter verzichten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auf ihr Recht auf Einsichtnahme in die Geschäftsbücher, Geschäftsunterlagen und sonstige Papiere der
Die Investorin und ihre Rechtsnachfolger verzichten nach Maßgabe der gesetzlichen Vor­schriften auf ihr Recht auf Anfertigung einer Übersicht über den Stand des Gesellschafts­vermögens.
Ziff. 1 und 2 gelten nur, soweit kein Grund zur Annahme unredlicher Geschäftsführung be­steht. Für das Vorliegen von Tatsachen, die die Annahme unredlicher Geschäftsführung nahelegen, ist der sich auf das Kontrollrecht berufende Gesellschafter darlegungs- und be­weisbelastet.
Soweit das Gesellschaftsvermögen nicht das von der Investorin eingebrachte Kapital über­steigt, verzichtet die Investorin auch auf ihr Auskunftsrecht gegenüber der Verwalterin.

Auflösung und Liquidation der Gesellschaft
Bei Insolvenz oder Ausschluss eines Gesellschafters sowie bei Kündigung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern nach Ausscheiden des betroffenen Gesellschafters von den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Die Gesell­schafter verzichten auf ihr Recht zur Kündigung der Gesellschaft für den Zeitraum von sechs Wochen ab Abschluss des Gesellschaftsvertrags. Nach dem Abschluss dieses Ge­sellschaftsvertrages eintretende Gesellschafter verzichten für den Zeitraum von sechs Wo­chen ab Abschluss des Übernahmevertrags über den Gesellschaftsanteil auf ihr Recht auf Kündigung der Gesellschaft.
Die Gesellschaft löst sich – unbeschadet gesetzlicher Regelungen- auf, wenn die Investorin keine Gesellschaftsanteile mehr hält oder der vereinbarte Auflösungszeitpunkt erreicht ist. Nach der Auflösung der Gesellschaft verbleibt die Geschäftsführung ausschließlich bei der Verwalterin. Andere Gesellschafter sind auch im Fall der Auflösung der Gesellschaft von der Geschäftsführung ausdrücklich ausgeschlossen.
Zum Zwecke der Auseinandersetzung erstellt die Verwalterin alsbald nach Auflösung der Gesellschaft eine Auflistung über den Bestand des Gesellschaftsvermögens.
Widerrufsbelehrung Anden Sie auf der Rückseite bitte wenden Noch ausstehende Forderungen gegen Dritte werden durch die Verwalterin im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft geltend gemacht und Schulden der Gesellschaft berichtigt. Die Verwalterin erstellt unverzüglich nach Auflösung der Gesellschaft und Berichtigung der Gesellschaftsschulden eine Auseinandersetzungsbilanz über den Bestand des Gesell­schaftsvermögens und des sonstigen zum Wert oder Gebrauch überlassenen Vermögens. Sie unterrichtet die übrigen Gesellschafter über den endgültigen Vermögensbestand und verteilt den etwaigen Überschuss an die Gesellschafter entsprechend ihrer Gesellschafts­beteiligung.
Der Verwalterin bleibt Vorbehalten, sich zur Durchführung einiger oder aller Liquidations­aufgaben eines Dritten zu bedienen. Die Gesellschafter sind mit der Beauftragung eines Dritten für die Durchführung einiger oder aller Liquidationsaufgaben durch die Verwalterin einverstanden.

Anwendbares Recht
Für die Gesellschaft gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.

Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne An­gabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informations­pflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absen­dung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an
Postfachadresse: Traveljack24,
Postfach 14 09, 50204 Frechen oder per E-Mail an: kunden@traveljack24.eu
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfange­nen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfange Leistung ganz oderteilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zu­rückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Ver­pflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung (oder der Sache) (2), für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.