{"id":117,"date":"2026-09-05T08:57:11","date_gmt":"2026-09-05T06:57:11","guid":{"rendered":"https:\/\/traveljack24.eu\/?page_id=117"},"modified":"2026-09-10T15:38:33","modified_gmt":"2026-09-10T13:38:33","slug":"teilnamebedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/traveljack24.eu\/de\/teilnamebedingungen\/","title":{"rendered":"Teilnahmebedingungen"},"content":{"rendered":"<figure class=\"wp-block-table\"><table class=\"has-fixed-layout\"><tbody><tr><td><strong>AGB<\/strong> <strong>&nbsp;<\/strong> <strong>&nbsp;<\/strong> <strong>Traveljack24<\/strong>&nbsp; ist ein Produkt der IT Communication (Systems) Limited, P.O. Box 47195, 7526 Xylofagou, Larnaca, Cyprus im Folgenden Anbieter genannt.<br><br><strong>A<\/strong><br><strong>1. Anwendungsbereich der Vertragsbedingungen<\/strong><br>(1) Die nachstehenden Vertragsbedingungen finden Anwendung auf die Gesch\u00e4ftsbezie\u00adhung zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer sowie auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben unabh\u00e4ngig davon, ob diese m\u00fcndlich, schriftlich oder per Internet er\u00adfolgt sind.<br>(2) Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Gesch\u00e4ftsbedin\u00adgungen keine Anwendung. Abweichenden Vertragsbedingungen wird ausdr\u00fccklich wider\u00adsprochen.<br><br><strong>2. Angebot und Vertragsschluss<\/strong><br>(1) Der Vertragsschluss erfolgt durch telefonische Anmeldung des Teilnehmers und die anschlie\u00dfende Best\u00e4tigung per Brief oder Email durch den Anbieter. Voraussetzung der Teilnahme ist die vollst\u00e4ndige und wahrheitsgem\u00e4\u00dfe Angabe s\u00e4mtlicher, erforderlicher Da\u00adten des Teilnehmers, insbesondere Name, Adresse und Zahlungsinformationen. Eventuelle \u00c4nderungen sind per Email an IT Communication (Systems) Limited zeitnah mitzuteilen.<br>(2) Eine Anmeldung des Teilnehmers ist ein bindendes Angebot nach \u00a7 145 BGB. Im Falle der Annahme dieses Angebots versendet der Anbieter an den Teilnehmer eine Best\u00e4tigung per Brief oder E-Mail.<br>(3) Vertragsbeginn ist der Tag des Vertragsabschlusses, das hei\u00dft der telefonischen Anmel\u00addung im Sinne des Absatz 1. Der Teilnehmer hat die M\u00f6glichkeit, seine Vertragserkl\u00e4rung zu widerrufen (siehe Widerrufsbelehrung). Der Anbieter ist erst zur Gesch\u00e4ftsbesorgung verpflichtet, nachdem das gesamte Nutzungsentgelt durch den Teilnehmer entrichtet wurde. Der Leistungszeitraum \/ die Spielperiode entspricht daher der Dauer der Vertragslaufzeit, jedoch beginnend mit dem tats\u00e4chlichen Eingang der Verg\u00fctung beim Anbieter. Aus einer versp\u00e4teten Zahlung resultierende Leistungsreduzierungen gehen zu Lasten des Nutzers. Ein Anspruch des Nutzers auf Leistung f\u00fcr einen kompletten Leistungszeitraum \/ Spielperio\u00adde entsteht bei zu sp\u00e4t geleisteten Zahlungen nicht. Eine Reduzierung der Teilnahmegeb\u00fchr f\u00fcr den jeweiligen Leistungszeitraum ist in diesem Falle ausgeschlossen.<br>(4) Die Dienstleistungen der IT Communication (Systems) Limited kann jede juristische oder gesch\u00e4ftsf\u00e4hige nat\u00fcrliche Person in Anspruch nehmen. Hierzu ist ein Serviceantrag in m\u00fcndlicher bzw. Textform auf regelm\u00e4\u00dfige Vermittlung einer M\u00f6glichkeit zum Erwerb von Anteilen an einer GesbR an die IT Communication (Systems) Limited zu richten, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von g\u00e4ngigen Fernkommunikationsmitteln. Die Annahme des Angebots durch die IT Communication (Systems) Limited erfolgt mit Zusendung der Vertragsunterlagen in Textform. Es besteht kein Anspruch auf Vermittlung von Anteilen an einer bestimmten Gesellschaft.<br>(5) Teilnehmen d\u00fcrfen nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.<br><br><strong>3. Art und Umfang der Leistung<\/strong><br>(1) Die IT Communication (Systems) Limited vermittelt dem Kunden die regelm\u00e4\u00dfige Erwerbsm\u00f6glichkeit f\u00fcr Antei\u00adle an von dritter Seite bereits gegr\u00fcndeten und bestehenden, aber nicht auf Dauer angeleg\u00adten Gesellschaften b\u00fcrgerlichen Rechts (GesbR), die zum Gesellschaftszweck die umfang\u00adreiche Vorteilsverschaffung von Bezugs- und Berechtigungsscheinen f\u00fcr die Gesellschafter sowie die Unterhaltung und Gestaltung der Freizeit der Gesellschafter zum Gegenstand hat. Die sich aus der Vermittlung in die GesbRs f\u00fcr den Kunden ergebenden Rechte und Pflichten sind unter B wiedergegeben. Die IT Communication (Systems) Limited erbringt alle f\u00fcr die Vermittlung und Kommunikation mit der jeweiligen Gesellschaft erforderlichen Dienstleistungen, wobei sie sich zur Erf\u00fcllung ihrer Verpflichtungen dem Kunden gegen\u00fcber auch Dritter bedienen kann. Weiterhin stellt die IT Communication (Systems) Limited einen unabh\u00e4ngigen Treuh\u00e4nder zur Weiterleitung der Gesellschaftsertr\u00e4ge an den Kunden zur Verf\u00fcgung.<br>(2) Die IT Communication (Systems) Limited bietet dem Kunden monatlich gegen Entgelt die Vermittlung von An\u00adteilen an bestehenden GesbRs nach Ma\u00dfgabe des Inhalts der jeweiligen Bestellung an. Die IT Communication (Systems) Limited hat ihre Leistung erf\u00fcllt, wenn sie dem Kunden die Eintrittsm\u00f6glichkeit in eine dementsprechende GesbR durch ein Angebot eines Anteilseigners \u00fcber den Eintritt in eine GesbR wie unter B wiedergegeben verschafft hat. Erst nach Zahlung der vertraglich geschuldeten und f\u00e4lligen Entgelte an die Anteilsver\u00e4u\u00dferer ist die IT Communication (Systems) Limited verpflich\u00adtet, das Angebot zum Eintritt in die Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts im Namen und f\u00fcr den Kunden geltend zu machen und den Gesellschaftsanteil f\u00fcr den Kunden anzunehmen. Die Annahmeerkl\u00e4rung der IT Communication (Systems) Limited \u00fcber den Verkauf des Anteils steht unter Vorbehalt der r\u00fcckwirkenden Genehmigung durch die Anteilsverk\u00e4ufer. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn den Anteilsverk\u00e4ufern das Anteilsgelt unwiderruflich gutgeschrieben wurde.<br><br>Die IT Communication (Systems) Limited ist von dem Verbot der Selbstkontraktion nach \u00a7 181 BGB befreit und kann mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter Dritter Rechtsgesch\u00e4fte vornehmen. Insbesondere kann die IT Communication (Systems) Limited auch in eigenem Namen und f\u00fcr eigene Rechnung handeln. Die IT Communication (Systems) Limited ist berechtigt, sich selbst an den Gesellschaften zu beteiligen. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen erworbenen Anteil weiter zu ver\u00e4u\u00dfern. Die steuerlich korrekte Geltendmachung aller aus dem Eintritt in die Gesellschaft folgenden Verm\u00f6gens\u00advorteile obliegt allein dem Kunden.<br><br><strong>4. Treuh\u00e4nder<\/strong><br>(1) Die IT Communication (Systems) Limited beauftragt einen unabh\u00e4ngigen Treuh\u00e4nder damit, im Namen des Kunden Ertr\u00e4ge entgegenzunehmen und unverz\u00fcglich weiterzuleiten, die ggf. nach Liquida\u00adtion der GesbRs zugunsten des Kunden anfallen. Der Name des Treuh\u00e4nders wird dem Kun\u00adden von der IT Communication (Systems) Limited auf Anfrage, mitgeteilt. Der Kunde erm\u00e4chtigt die IT Communication (Systems) Limited daher, einen nach diesem Vertrag verpflichteten Treuh\u00e4nder als seinen Empfangsbevoll\u00adm\u00e4chtigten einzuschalten. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Treuh\u00e4nder findet \u00fcber die von der IT Communication (Systems) Limited bereitgestellten Kommunikationswege statt.<br><br><strong>5. Kosten der Dienstleistung, Zahlungsbedingungen<\/strong><br>(1) Die IT Communication (Systems) Limited erh\u00e4lt das Entgelt f\u00fcr ihre Vermittlungst\u00e4tigkeit nur von den ihren An\u00adteil an die Kunden abtretenden Gesellschaftern (Anteilsverk\u00e4ufern). Die IT Communication (Systems) Limited zieht vom Kunden nur das Entgelt der Anteilsverk\u00e4ufer f\u00fcr den Erwerb des Gesellschafteranteils ein und leitet es nach Vertragsschluss gern. \u00a7 4 dieser AGB an die dem Kunden vermittel\u00adten Anteilsverk\u00e4ufer weiter. Die Anteilsentgelte sind vor Beginn der Vermittlungst\u00e4tigkeit der IT Communication (Systems) Limited f\u00e4llig, und zwar jeweils an jedem dritten Werktag eines Monats. Ber\u00fccksichtigt werden nur dem Konto der IT Communication (Systems) Limited vollst\u00e4ndig und unwiderruflich gutgeschriebene Einzahlungen.<br>(2) IT Communication (Systems) Limited steht im Falle nicht eingel\u00f6ster oder zur\u00fcckgereichter Lastschriften das Recht zu, vom Kunden den Ersatz des durch Scheitern des Lastschrifteinzugs entstandenen Schaden zu fordern. Je nach Vereinbarung zwischen der IT Communication (Systems) Limited und den Zessi\u00adon\u00e4ren kann sich der Schaden auf den gesamten monatlichen Anteilskaufpreis belaufen, insbesondere nach Vermittlung in die GesbRs. Ferner k\u00f6nnen die Anteilsverk\u00e4ufer im Falle der R\u00fccklastschrift gern. \u00a7 5 die Genehmigung \u00fcber erfolgte Anteilsverk\u00e4ufe verweigern.<br>(3) F\u00fcr jede fehlgeschlagene Buchung kann die IT Communication (Systems) Limited einen Pauschalbetrag von 8,00 EUR zum Ausgleich des Mehraufwands in Rechnung zu stellen. Der Kunde kann in jedem Fall machen, dass ein niedrigerer oder gar kein Schaden entstanden ist, er die ge\u00adbotene Sorgfalt beachtet hat oder der Schaden auch bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt entstanden w\u00e4re.<br><br><strong>6. Information \u00fcber die Vermittlungst\u00e4tigkeit<\/strong><br>(1) Der Kunde wird von der IT Communication (Systems) Limited monatlich \u00fcber die erbrachte Vermittlungst\u00e4\u00adtigkeit informiert. Die GesbR, an die der Kunde vermittelt wurde, informiert den Kunden unverz\u00fcglich durch die IT Communication (Systems) Limited \u00fcber das Gesellschaftsverm\u00f6gen. Einw\u00e4nde gegen die Abrechnung der Transaktion sind binnen eines Monats nach Erhalt der Abrechnung, sp\u00e4testens jedoch vier Monate nach der letzten Vermittlung des Abrechnungszeitraumes in Schriftform \u00fcber die IT Communication (Systems) Limited vorzubringen, wobei f\u00fcr die fristgerechte \u00dcbersendung das Datum des Poststempels ausreichend ist.<br>(2) Die Abrechnung eines Monats wird von der IT Communication (Systems) Limited zum Beginn des Folgemo\u00adnats erstellt und postalisch an den Kunden \u00fcbermittelt. Die Vermittlungst\u00e4tigkeit der IT Communication (Systems) Limited erfolgt jeweils zum 1. eines Monats f\u00fcr den selbigen Monat.<br><br><strong>7. Servicedauer und K\u00fcndigung<\/strong><br>(1) Die erste Serviceperiode gilt f\u00fcr drei Monate und verl\u00e4ngert sich jeweils um drei weitere Monate, wenn nicht gek\u00fcndigt wurde. W\u00fcnscht der Kunde die Beendigung der Serviceperio\u00adde, so ist dies erstmalig nach drei Monaten m\u00f6glich. Die K\u00fcndigung muss zwei Wochen vor der letzten Abbuchung des Quartals bei der IT Communication (Systems) Limited vorliegen.<br>F\u00fcr den Nachweis der Fristwahrung ist das Datum des Poststempels ma\u00dfgeblich. Bei sp\u00e4te\u00adrem Eintreffen gilt die K\u00fcndigung f\u00fcr die darauf folgende Serviceperiode.<br>Das Recht zur fristlosen au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung aus wichtigem Grund bleibt unbe\u00adr\u00fchrt.<br><br><strong>8. Haftungsausschluss<\/strong><br>(1) Die Haftung der IT Communication (Systems) Limited f\u00fcr Sch\u00e4den jeder Art wird ausgeschlossen. Unber\u00fchrt bleibt die Haftung:<br>f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der IT Communication (Systems) Limited oder ihrer gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen;<br>f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Pflichtverletzung der IT Communication (Systems) Limited oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen;<br>f\u00fcr die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten). In die\u00adsem Fall ist die Haftung auf die H\u00f6he des typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schadens begrenzt;<br>-Anspr\u00fcche aus dem Produkthaftungsgesetz.<br><br><strong>9. Datenschutz<\/strong><br>(1) Personenbezogene Daten des Kunden werden von der IT Communication (Systems) Limited w\u00e4hrend des Vertragsverh\u00e4ltnisses ohne ausdr\u00fcckliche Einwilligung nur zu Zwecken der Vertragsabwick\u00adlung, einschlie\u00dflich der Abrechnung, erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Datenerhebung, -nutzung und -Verarbeitung erfolgt elektronisch und unter Einhaltung der gesetzlichen Vor\u00adgaben. Eine \u00dcbermittlung von Kundendaten an Dritte, insbesondere den Treuh\u00e4nder, die Anteilsverk\u00e4ufer und ggf. Abwicklungsdienstleister erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsab\u00adwicklung erforderlich ist oder der Kunde seine Zustimmung gesondert erteilt hat.<\/td><td><strong>10. Schlussbestimmungen<\/strong><br>(1) Die IT Communication (Systems) Limited beh\u00e4lt sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gr\u00fcnden zu \u00e4ndern, soweit nicht die vertragswesentlichen Bestandteile dieser AGB betroffen sind. Die ge\u00e4nderten Bedingungen werden dem Kunden zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Text\u00adform (\u00a7 126b BGB) \u00fcbermittelt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht in\u00adnerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Benachrichtigung, gelten die ge\u00e4nderten AGB als angenommen. Die IT Communication (Systems) Limited wird dem Kunden in der Benachrichtigung, welche die ge\u00e4nderten Bedingungen enth\u00e4lt, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist noch einmal ausdr\u00fccklich aufkl\u00e4ren.<br>(2) Im Falle der beabsichtigten \u00c4nderung von vertragswesentlichen Bestandteilen nimmt die IT Communication (Systems) Limited gesondert mit dem Kunden Kontakt auf. F\u00fcr die gesamten Rechtsbezie\u00adhungen zwischen der IT Communication (Systems) Limited und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts.<br>(3) Die IT Communication (Systems) Limited ist berechtigt, durch einseitige Erkl\u00e4rung einen Dritten an Stelle sei\u00adner Person in die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten eintreten zu lassen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, sich von dem Vertrag zu l\u00f6sen.<br><br><strong>11. Unternehmensidentit\u00e4t, ladungsf\u00e4hige Anschrift Gesellschaft.<\/strong><br>IT Communication (Systems) Limited<br>P.O. Box 47195, 7526 Xylofagou, Larnaca, Cyprus<br>Gesetzlich vertreten durch den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer: <strong>XXX<\/strong><br>Anschrift f\u00fcr R\u00fcckfragen (Kundenkorrespondenz):<br>Traveljack24, Postfach 14 09, 50204 Frechen<br><br><strong>12. B<\/strong><br>Vermittlungsgegenstand, Ausz\u00fcge Gesellschaftsvertrag<br>Dem Kunden werden im Rahmen dieses Servicevertrags ausschlie\u00dflich Anteile an Gesellschaften vermittelt, die ihm die Rechte der nachfolgend als Investorin bezeichneten Anteilsverk\u00e4ufer vermitteln. Den Namen der monatlich vermittelten Gesellschaft sowie alle weiteren Informationen, die erst zum Vermittlungszeitpunkt feststehen, er\u00adf\u00e4hrt der Kunde \u00fcber die IT Communication (Systems) Limited<br>Gesellschafter, Anteilsgewichtung<br>Gesellschafter sind die Verwalterin mit einem Gesellschaftsanteil und die Investorin mit 149 Anteilen<br>Dauer der Gesellschaft<br>Unbeschadet sonstiger Beendigungsgr\u00fcnde wird die Gesellschaft f\u00fcr die Dauer von sechs Wochen geschlossen.<br>Gesellschaftsziel<br>Wesentliches Ziel der Gesellschaft ist<br>a. durch B\u00fcndelung der Nachfrage mit dem Gesellschaftsverm\u00f6gen f\u00fcr die Gesellschaft und\/oder die einzelnen Gesellschafter kurzfristige Einkaufs- und Genussvorteile zu ver\u00adschaffen.<br>b. den Aufwand f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, insbesondere durch Verwendung von IT-Steuerungselementen, m\u00f6glichst gering zu halten.<br>Um die Ziele der Gesellschaft zu erreichen, wird die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Gesellschaft f\u00fcr die Gesellschafter zur gesamten Hand Produkte aus dem Bereich Lifestyle, Lotteriespiel, Medien oder Shopping erwerben.<br>Die Investorin erbringt als Gesellschaftsbeitrag einen noch zu<br>vereinbarenden Geldbetrag. In keinem Fall \u00fcbereignet sie eingebrachte Wertpapiere in das Gesellschaftsverm\u00f6gen.<br><br>Die Verwalterin \u00fcbernimmt zur Erreichung des Gesellschaftszwecks die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und Vertretung und stellt die Investorin insoweit von jeglichen Rechten und Pflichten frei. Die Investorin ist auch mit der Beauftragung von Dritten f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Verwaltungs\u00adaufgaben durch die Verwalterin einverstanden.<br>Einmalige \u00dcbertragung von Gesellschaftsanteilen<br>Die Investorin ist berechtigt, ihren Gesellschaftsanteil nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Vor\u00adschriften insgesamt oder in bis zu 149 Teilen an Dritte zu \u00fcbertragen.<br>F\u00fcr den Fall der erstmaligen Ver\u00e4u\u00dferung bzw. Abtretung eines durch die Teilung des Ge\u00adsellschaftsanteils der Investorin entstandenen Gesellschaftsanteils und die dadurch bedingte Neuaufnahme von Gesellschaftern erteilen die Gesellschafter bereits jetzt ihre Zustimmung zur Anteils\u00fcbertragung. Alle sp\u00e4teren Verf\u00fcgungen \u00fcber die urspr\u00fcnglich durch die Teilung und \u00dcbertragung nach \u00a7 5 Abs. 1 dieses Vertrages entstandenen Gesellschaftsanteile be\u00add\u00fcrfen der vorherigen Zustimmung der anderen Gesellschafter. Sollte die Investorin ihren gesamten Gesellschaftsanteil \u00fcbertragen, so erkl\u00e4ren sich die Gesellschafter ausdr\u00fccklich einverstanden mit dem vollst\u00e4ndigen Ausscheiden der Investorin aus der Gesellschaft. Die Investorin hat jedwede \u00dcbertragung ihres Gesellschaftsanteils oder Teilen davon zu doku\u00admentieren und der Verwalterin anzuzeigen. Sie ist verpflichtet, der Verwalterin den Erwerber ihres insoweit \u00fcbertragenen Gesellschaftsanteils mitzuteilen.<br><br><strong>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/strong><br>Die Gesellschaft \u00fcbertr\u00e4gt der Verwalterin die alleinige Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung. Die Investorin und ihre Rechtsnachfolger sind von der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ausgeschlossen. Die Verwalterin ist von den Beschr\u00e4nkungen des \u00a7 181 BGB befreit. Die Gesellschafter verpflichten sich, f\u00fcr die GbR nur und ausschlie\u00dflich Gesch\u00e4fte abzuschlie\u00dfen, die auf die Haftung des Gesell\u00adschaftsverm\u00f6gens beschr\u00e4nkt sind. Ferner verpflichten sie sich, in jedem Vertrag mit Ge\u00adsch\u00e4ftspartnern der Gesellschaft eine schriftliche Regelung zur Haftungsbeschr\u00e4nkung auf das Gesellschaftsverm\u00f6gen aufzunehmen. Anspr\u00fcche der Gesellschaft aus unvollkomme\u00adnen Verbindlichkeiten k\u00f6nnen auch die nicht zur Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung befugten Gesellschafter im Namen der Gesellschaft gegen\u00fcber Dritten geltend machen, wenn die Verwalterin diese Anspr\u00fcche trotz Aufl\u00f6sung der Gesellschaft und schriftlicher Aufforderung nicht f\u00fcr die Ge\u00adsellschaft einzieht. Das Recht zur Notgesch\u00e4ftsf\u00fchrung bleibt unbenommen<br><br><strong>Gesellschaftsversammlung<\/strong><br>Die Investorin und die Verwalterin verzichten wechselseitig auf die Durchf\u00fchrung von Ge\u00adsellschafterversammlungen. Eine Gesellschafterversammlung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einberufen werden.<br>Kontrollrechte der Gesellschafter<br>Die Gesellschafter verzichten nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Vorschriften auf ihr Recht auf Einsichtnahme in die Gesch\u00e4ftsb\u00fccher, Gesch\u00e4ftsunterlagen und sonstige Papiere der<br>Die Investorin und ihre Rechtsnachfolger verzichten nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Vor\u00adschriften auf ihr Recht auf Anfertigung einer \u00dcbersicht \u00fcber den Stand des Gesellschafts\u00adverm\u00f6gens.<br>Ziff. 1 und 2 gelten nur, soweit kein Grund zur Annahme unredlicher Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung be\u00adsteht. F\u00fcr das Vorliegen von Tatsachen, die die Annahme unredlicher Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung nahelegen, ist der sich auf das Kontrollrecht berufende Gesellschafter darlegungs- und be\u00adweisbelastet.<br>Soweit das Gesellschaftsverm\u00f6gen nicht das von der Investorin eingebrachte Kapital \u00fcber\u00adsteigt, verzichtet die Investorin auch auf ihr Auskunftsrecht gegen\u00fcber der Verwalterin.<br><br><strong>Aufl\u00f6sung und Liquidation der Gesellschaft<\/strong><br>Bei Insolvenz oder Ausschluss eines Gesellschafters sowie bei K\u00fcndigung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter wird die Gesellschaft nicht aufgel\u00f6st, sondern nach Ausscheiden des betroffenen Gesellschafters von den \u00fcbrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Die Gesell\u00adschafter verzichten auf ihr Recht zur K\u00fcndigung der Gesellschaft f\u00fcr den Zeitraum von sechs Wochen ab Abschluss des Gesellschaftsvertrags. Nach dem Abschluss dieses Ge\u00adsellschaftsvertrages eintretende Gesellschafter verzichten f\u00fcr den Zeitraum von sechs Wo\u00adchen ab Abschluss des \u00dcbernahmevertrags \u00fcber den Gesellschaftsanteil auf ihr Recht auf K\u00fcndigung der Gesellschaft.<br>Die Gesellschaft l\u00f6st sich &#8211; unbeschadet gesetzlicher Regelungen- auf, wenn die Investorin keine Gesellschaftsanteile mehr h\u00e4lt oder der vereinbarte Aufl\u00f6sungszeitpunkt erreicht ist. Nach der Aufl\u00f6sung der Gesellschaft verbleibt die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ausschlie\u00dflich bei der Verwalterin. Andere Gesellschafter sind auch im Fall der Aufl\u00f6sung der Gesellschaft von der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<br>Zum Zwecke der Auseinandersetzung erstellt die Verwalterin alsbald nach Aufl\u00f6sung der Gesellschaft eine Auflistung \u00fcber den Bestand des Gesellschaftsverm\u00f6gens.<br>Widerrufsbelehrung Anden Sie auf der R\u00fcckseite bitte wenden Noch ausstehende Forderungen gegen Dritte werden durch die Verwalterin im Namen und auf Rechnung der Gesellschaft geltend gemacht und Schulden der Gesellschaft berichtigt. Die Verwalterin erstellt unverz\u00fcglich nach Aufl\u00f6sung der Gesellschaft und Berichtigung der Gesellschaftsschulden eine Auseinandersetzungsbilanz \u00fcber den Bestand des Gesell\u00adschaftsverm\u00f6gens und des sonstigen zum Wert oder Gebrauch \u00fcberlassenen Verm\u00f6gens. Sie unterrichtet die \u00fcbrigen Gesellschafter \u00fcber den endg\u00fcltigen Verm\u00f6gensbestand und verteilt den etwaigen \u00dcberschuss an die Gesellschafter entsprechend ihrer Gesellschafts\u00adbeteiligung.<br>Der Verwalterin bleibt Vorbehalten, sich zur Durchf\u00fchrung einiger oder aller Liquidations\u00adaufgaben eines Dritten zu bedienen. Die Gesellschafter sind mit der Beauftragung eines Dritten f\u00fcr die Durchf\u00fchrung einiger oder aller Liquidationsaufgaben durch die Verwalterin einverstanden.<br><br><strong>Anwendbares Recht<\/strong><br>F\u00fcr die Gesellschaft gilt ausschlie\u00dflich Deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.<br><br><strong><u>Widerrufsbelehrung\/Widerrufsrecht<\/u><\/strong><strong><br>Sie k\u00f6nnen Ihre Vertragserkl\u00e4rung innerhalb von 14 Tagen ohne An\u00adgabe von Gr\u00fcnden in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erf\u00fcllung unserer Informations\u00adpflichten gem\u00e4\u00df Artikel 246 \u00a7 2 in Verbindung mit \u00a7 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist gen\u00fcgt die rechtzeitige Absen\u00addung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an<br>Postfachadresse: Traveljack24,<\/strong> <strong>Postfach 14 09, 50204<\/strong> <strong>Frechen oder per E-Mail an: kunden@traveljack24.eu<br>Widerrufsfolgen<br>Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfange\u00adnen Leistungen zur\u00fcckzugew\u00e4hren und ggf. gezogene Nutzen (z.B. Zinsen) herauszugeben. K\u00f6nnen Sie uns die empfange Leistung ganz oderteilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zu\u00adr\u00fcckgew\u00e4hren, m\u00fcssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu f\u00fchren, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen f\u00fcr den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erf\u00fcllen m\u00fcssen. Ver\u00adpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen m\u00fcssen innerhalb von 30 Tagen erf\u00fcllt werden. Die Frist beginnt f\u00fcr Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserkl\u00e4rung (oder der Sache) (2), f\u00fcr uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdr\u00fccklichen Wunsch vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausge\u00fcbt haben.<\/strong><\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB &nbsp; &nbsp; Traveljack24&nbsp; ist ein Produkt der IT Communication (Systems) Limited, P.O. Box 47195, 7526 Xylofagou, Larnaca, Cyprus im Folgenden Anbieter genannt. A1. 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